Für die folgenden Leistungen durch eine Wahlhebamme rückerstattet die Krankenkasse 80% des Kassentarifes:
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Bei Ambulanter Geburt: Täglich 1 Hausbesuch ab dem Tag nach der Entlassung bis zum 5. Tag nach der
Geburt, danach max 7 weitere Hausbesuche bzw. Sprechstunden in der Hebammenordination vom 6. Tag bis zur 8. Woche nach der Geburt bei besonderen Problemen (z.B. Stillschwierigkeiten,
Dammverletzungen...)
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Bei stationärer Geburt: 7 Hausbesuche innerhalb der ersten 8 Wochen nach der Geburt.